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Betreuerentlassung - kein Teilbeschluss zulässig!

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Beim Verfahren auf Entlassung des Betreuers handelt es sich um einen einzelnen, nicht teilbaren Verfahrensgegenstand. Daher ist es nicht zulässig, einen Teilbeschluss über einzelne Entlassungsgründe zu erlassen.


LG Wiesbaden, 28.08.2012 - Az: 4 T 345/12

Dr. Rochus SchmitzPatrizia KleinHont Péter Hetényi

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