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Wann gilt die Betreuerbestellung als bekannt gegeben?
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Betreuerbestellung ist dem Betreuer bei Aufgabe des Beschlusses zur Post mit dessen Zugang bekannt gegeben. Die Vermutung der Bekanntgabe nach § 15 Abs. 2 Satz 2 FamFG schließt einen früheren Zugang nicht aus.
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