Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 396.679 Anfragen

Berufsbetreuer unterliegt der Umsatzsteuer

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Vorliegend hatte ein selbständiger Berufsbetreuer die Steuerfreistellung seiner Umsätze beantragt.

Vor dem Finanzgericht scheiterte der Betreuer dann jedoch, da die nationale Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 18 UStG nicht gilt - schließlich ist der Betreuer kein amtlich anerkannter Verband der freien Wohlfahrtspflege und dient nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken.

Auch kommt die unmittelbare Anwendung von Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. Art. 13 Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-Richtlinie nicht in Betracht, da es sich nicht um eine Einrichtung des öffentlichen Rechts oder eine von der Bundesrepublik anerkannte Einrichtung mit sozialem Charakter handelt.

Die Folge: Eine Befreiung von der Umsatzsteuer kommt nicht in Betracht.


FG Münster, 16.06.2011 - Az: 5 K 3437/10 U

ECLI:DE:FGMS:2011:0616.5K3437.10U.00

Nachfolgend: BFH, 16.10.2013 - Az: XI R 19/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.679 Beratungsanfragen

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne

Verifizierter Mandant

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...

Verifizierter Mandant