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Erbschaft- und Schenkungsteuer bei einer Zuwendung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Schenkungsteuerbescheid ist rechtswidrig, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG nicht erfüllt sind. Der Zeitpunkt der Zuwendung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ist entscheidend für die Besteuerung. Die zivilrechtliche Rückwirkung einer Genehmigung ist für die Steuerentstehung unbeachtlich.

Ferner erfordert § 7 Abs. 8 ErbStG das Bewusstsein des Zuwendenden über die Unentgeltlichkeit der Leistung, was ein subjektives Tatbestandsmerkmal darstellt. Fehlt dieses Bewusstsein, kann der Tatbestand der Schenkungsteuer nicht verwirklicht sein.


FG Münster, 23.05.2024 - Az: 3 K 2585/21 Erb

ECLI:DE:FGMS:2024:0523.3K2585.21ERB.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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