Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.645 Anfragen

Erbschaft- und Schenkungsteuer bei einer Zuwendung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Schenkungsteuerbescheid ist rechtswidrig, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG nicht erfüllt sind. Der Zeitpunkt der Zuwendung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ist entscheidend für die Besteuerung. Die zivilrechtliche Rückwirkung einer Genehmigung ist für die Steuerentstehung unbeachtlich.

Ferner erfordert § 7 Abs. 8 ErbStG das Bewusstsein des Zuwendenden über die Unentgeltlichkeit der Leistung, was ein subjektives Tatbestandsmerkmal darstellt. Fehlt dieses Bewusstsein, kann der Tatbestand der Schenkungsteuer nicht verwirklicht sein.


FG Münster, 23.05.2024 - Az: 3 K 2585/21 Erb

ECLI:DE:FGMS:2024:0523.3K2585.21ERB.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG