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Ehrenamtlicher Betreuer – Aufwandsentschädigung?

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein ehrenamtlicher Betreuer hat Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung, der auch dadurch nicht ausgeschlossen ist, daß der Betreuer Pflegegeld für den in seiner Familie in Vollzeitpflege lebenden Betreuten erhält.


BayObLG, 07.01.2002 - Az: 1 Z BR 36/01


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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