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Ehrenamtlicher Betreuer – Aufwandsentschädigung?

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein ehrenamtlicher Betreuer hat Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung, der auch dadurch nicht ausgeschlossen ist, daß der Betreuer Pflegegeld für den in seiner Familie in Vollzeitpflege lebenden Betreuten erhält.


BayObLG, 07.01.2002 - Az: 1 Z BR 36/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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R.Münch, Langenfeld