Vor der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer Heilbehandlung ist ein Sachverständigengutachten einzuholen. Dieses muss darüber Aufschluss geben, was für ein mit der Behandlung verbundenes konkretes Risiko eines gesundheitlichen Schadens besteht und mit welcher Wahrscheinlichkeit dieser eintreten wird. Weiterhin sind Angaben darüber zu machen, welcher Erfolg erzielt werden kann. Bei der gerichtlichen Entscheidung ist zwischen den Behandlungsrisiken, dem Ziel und des wahrscheinlichen Erfolgs abzuwägen.
Die Genehmigung einer medizinischen Behandlung mit Neuroleptika ist zu unbestimmt, da die von dem Betreuten zu duldende Behandlung so präzise wie möglich anzugeben ist, da sich nur aus diesen Angaben Inhalt, Gegenstand und Ausmaß der von dem Betreuten zu duldenden Behandlung hinreichend konkret und bestimmbar ergeben.
Die Genehmigung einer medizinischen Behandlung mit Neuroleptika ist zu unbestimmt, da die von dem Betreuten zu duldende Behandlung so präzise wie möglich anzugeben ist, da sich nur aus diesen Angaben Inhalt, Gegenstand und Ausmaß der von dem Betreuten zu duldenden Behandlung hinreichend konkret und bestimmbar ergeben.
LG Saarbrücken, 23.03.2009 - Az: 5 T 100/09
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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