Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.479 Anfragen

Schenkungsrückforderungsanspruch ist zur Deckung der Heimkosten geltend zu machen

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach § 528 Abs. 1 BGB kann der Schenker von den Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes verlangen, wenn er nach Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten. Dies betrifft auch die Deckung der Heimkosten.

Die Beschenkten können die Herausgabe durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrages abwenden. Der Anspruch ist erst ausgeschlossen, wenn zehn Jahre seit der Schenkung vergangen sind, § 529 Abs. 1 BGB.

Solange der Leistungsberechtigte nicht damit beginnt, sein Vermögen zu verwerten, kommt eine darlehensweise Leistungsgewährung nach § 91 SGB Xbis zur Durchsetzung etwaiger Ansprüche nicht in Betracht.


SG Lüneburg, 21.05.2024 - Az: S 38 SO 23/24 ER

ECLI:DE::2024:0521.38SO23.24.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant