Gefährdet der Betroffene auf Grund einer psychischen Erkrankung erheblich die Rechtsgüter anderer und das Allgemeinwohl und ist die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Betroffenen zumindest erheblich beeinträchtigt, so ist eine dauerhafte
Unterbringung gerechtfertigt, wenn die Gefährdung nicht durch weniger einschneidende Mittel abgewendet werden kann und die Unterbringung im Hinblick auf die Gefahrenabwehr nicht erkennbar außer Verhältnis steht.
Hierzu führte das Gericht aus:
Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat die dauerhafte Unterbringung des Betroffenen beantragt.
Der zulässige Antrag ist begründet, weil die Voraussetzungen des Art. 5 BayPSychKHG vorliegen.
Der Betroffene gefährdet auf Grund einer psychischen Erkrankung erheblich die Rechtsgüter anderer und das Allgemeinwohl. Die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Betroffenen ist zumindest erheblich beeinträchtigt. Die Gefährdung kann auch nicht durch weniger einschneidende Mittel abgewendet werden. Ebenso steht die Unterbringung im Hinblick auf die Gefahrenabwehr nicht erkennbar außer Verhältnis.
Nach dem vorliegenden Sachverständigengutachten des Sachverständigen Dr. med. S. vom 13.10.2022 leidet der Betroffene an einer psychischen Störung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 S. 1 BayPsychKHG, nämlich an einer paranoiden Schizophrenie.
Der Betroffene beging krankheitsbedingt seit ca 2020 Sachbeschädigungen insbesondere durch das Anbringen von corona-kritischen Graffiti-Schriftzügen und auch durch Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (z.B. Heil H…!) in ca. 46 Fällen vorwiegend an sakralen Einrichtungen und verursachte mittlerweile Schäden in Höhe von ca. 85.000 €.
Der Betroffene gibt an, dass er weiterhin Sachgüter beschädigen und auffällig sein wird, um Aufmerksamkeit zu erregen bis ihm die Schizophrenie abgesprochen werde.
Eine andere Möglichkeit sehe er nicht, außerdem sei es ihm wichtig, seine Botschaften zu verbreiten. Es müsse den Geschädigten weh tun, anderenfalls würden seine Botschaften nicht ankommen und er müsse Druck ausüben.
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