Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.797 Anfragen

Öffentlich-rechtliche Unterbringung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayPsychKHG

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Eine öffentlich-rechtliche Unterbringung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayPsychKHG setzt in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift voraus, dass die freie Willensbestimmung des Betroffenen aufgehoben ist.

Hierzu führte das Gericht aus:

Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayPsychKHG kann ohne oder gegen seinen Willen untergebracht werden, wer auf Grund einer psychischen Störung, insbesondere Erkrankung, sich selbst, Rechtsgüter anderer oder das Allgemeinwohl erheblich gefährdet, es sei denn seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ist nicht erheblich beeinträchtigt.

Zu Unrecht rügt in dem Zusammenhang die Rechtsbeschwerde, das Landgericht habe gemäß dem Wortlaut dieser Vorschrift lediglich eine „erheblich beeinträchtigte“ Einsichts- und Steuerungsfähigkeit der Betroffenen bei fehlender Krankheits- und Behandlungseinsicht festgestellt, während eine öffentlich-rechtliche Unterbringung aus verfassungsrechtlichen Gründen erst bei einer vollständigen Aufhebung der freien Willensbildung erfolgen dürfe.

Zwar setzt die öffentlich-rechtliche Unterbringung voraus, dass die Gefahr sowohl auf der Krankheit als auch darauf beruhen muss, dass die freie Willensbestimmung des Betroffenen aufgehoben ist, so dass der Wortlaut des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayPsychKHG insoweit hinter dem verfassungsrechtlich geforderten Maß an Kausalität zurückbleibt. In verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift kann eine öffentlich-rechtliche Unterbringung aber auf Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayPsychKHG gestützt werden, wenn die freie Willensbestimmung des Betroffenen aufgehoben ist.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Alexandra KlimatosDr. Rochus SchmitzTheresia Donath

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.258 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant