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Wahlrechtsausschluss von unter Betreuung stehenden Personen

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Popularklage gegen die Regelungen in Art. 2 Nr. 2 LWG und Art. 2 Nr. 2 GLKrWG, die den Ausschluss vom Wahlrecht an eine gerichtliche Entscheidung über den Umfang der Betreuung knüpfen, ist unzulässig weil es sich um die Wiederholung eines bereits entschiedenen Normenkontrollantrags handelt.


VerfGH Bayern, 31.10.2018 - Az: 16-VII-17


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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