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Wohn- und Betreuungsvertrag - Sicherheitsleistung zulässig!

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorformulierte Bestimmungen in einem Wohn- und Betreuungsvertrag über vollstationäre Pflege zwischen einem Versicherten der Pflegeversicherung (Verbraucher) und einer zugelassenen Pflegeeinrichtung ohne Pflegesatzvereinbarung (§§ 85, 91 Abs. 1 SGB XI), die eine Verpflichtung des Heimbewohners zur Sicherheitsleistung vorsehen, sind mit § 14 Abs. 4 Satz 1 WBVG vereinbar. Dies gilt auch gegenüber Verbrauchern, die berechtigt sind, Hilfe in Einrichtungen nach dem SGB XII in Anspruch zu nehmen.


BGH, 05.04.2018 - Az: III ZR 36/17

ECLI:DE:BGH:2018:050418UIIIZR36.17.0

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