Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.104 Anfragen

Rechnungslegung des Betreuers - Online-Kontoauszügen sind i.d.R. ausreichend!

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach §§ 1908i, 1840 Abs. 2 BGB ist der Betreuer verpflichtet, dem Gericht gegenüber seine Vermögensverwaltung ordnungsgemäß Rechnung zu legen. Die Rechnung muss eine geordnete Zusammenstellung sein, d.h. Einnahmen und Ausgaben im Rechnungsjahr schriftlich so klar und übersichtlich darstellen, dass das Gericht ohne Zuziehung von Sachverständigen einen Überblick über alle Vorgänge erhält und seiner eigenen Verpflichtung aus den §§ 1908 i, 1843, 1837 BGB nachkommen kann. Gemäß § 1841 BGB soll die Rechnung über den Ab - und Zugang des Vermögens Auskunft geben und mit Belegen versehen werde, soweit Belege erteilt zu werden pflegen. Die Beifügung der Belege dient der Kontrolle der vorzulegenden geordneten Zusammenstellung. Die Vorlage von Online-Kontoauszügen zum Beleg der jeweiligen Kontoverfügungen und Kontostände des Betroffenen im Berichtszeitraum ist ausreichend.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant