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Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ist auszuschließen, dass der Betroffene eine Behandlung ohne Zwang vornehmen lassen wird, ist die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme im Sinn des § 1906 Abs. 3 BGB (seit 22. Juli 2017 § 1906 a Abs. 1 Satz 1 BGB) vorliegen und diese nach § 1906 Abs. 3a BGB (seit 22. Juli 2017 § 1906 a Abs. 2 BGB) rechtswirksam genehmigt wird (im Anschluss an BGH, 31.05.2017 - Az: XII ZB 342/16).

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Dr. Rochus SchmitzTheresia DonathDr. Jens-Peter Voß

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