Die Pflicht zur Einholung eines externen Sachverständigengutachtens nach der in § 463 Abs. 4 StPO geregelten Dauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist auch dann gegeben, wenn die Unterbringung aufgrund nachträglicher Überweisung nach § 67a StGB in einer Entziehungsanstalt vollzogen wird.
OLG Stuttgart, 17.10.2017 - Az: 2 Ws 262/17
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


