Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.315 Anfragen

Unterbringung zur Vorbereitung eines Sachverständigengutachtens

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Voraussetzung für die Anordnung einer Betreuung, und eines Einwilligungsvorbehalts oder der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung oder einer genehmigungsbedürftigen ärztlichen Behandlung ist ein Sachverständigengutachten.

Dieses wird vom Betreuungsgericht eingeholt. Die Untersuchung des Betroffenen durch den Sachverständigen ist aber vielfach nicht ambulant möglich. Besonders bei psychiatrischen Fragestellungen ist in der Regel eine länger dauernde Beobachtung des Betroffenen notwendig.

Ist dieser mit einem stationären Aufenthalt nicht einverstanden, kann das Betreuungsgericht die geschlossene Unterbringung zur Untersuchung durch den Sachverständigen und zur Vorbereitung des Gutachtens anordnen. (§§ 284, 322 FamFG)

Dafür gilt:

1. Die Dauer der Unterbringung ist auf zunächst höchstens sechs Wochen begrenzt; eine einmalige Verlängerung um nochmals sechs Wochen ist zulässig.

2. Der Betroffene wird vor der Anordnung der Unterbringung vom Betreuungsrichter persönlich angehört.

3. Die Äußerung eines Sachverständigen liegt vor. Daraus muss sich die Notwendigkeit der Unterbringung ergeben.

4. Ist eine Verständigung mit dem Betroffenen nicht möglich, wird ein Verfahrenspfleger bestellt.

5. Der Beschluss des Betreuungsgerichts wird wirksam mit der Rechtskraft. Ordnet das Gericht in dringenden Fällen die sofortige Wirksamkeit an, genügt die Bekanntgabe an den Betroffenen, den Verfahrenspfleger oder den Betreuer oder die Übergabe des vom Betreuungsrichter unterschriebenen Beschlusses an seine Geschäftsstelle.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 31.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.315 Beratungsanfragen

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.

Verifizierter Mandant