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Wann benötigt der Betreuer die Genehmigung des Betreuungsgerichts im persönlichen Bereich?

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im persönlichen Bereich des Betreuten, müssen Maßnahmen des Betreuers, die besonders stark in den Freiheitsbereich des Betreuten eingreifen, vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Es sind dies:
  • Ärztliche Behandlung des Betreuten bei besonderem Gesundheitsrisiko
  • Genehmigung der geschlossenen Unterbringung
  • Genehmigung freiheitseinschränkender Maßnahmen
  • Genehmigung der Sterilisation.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.04.2026)
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Eine gerichtliche Genehmigung ist erforderlich bei ärztlichen Behandlungen mit besonderem Gesundheitsrisiko, der geschlossenen Unterbringung, freiheitsentziehenden Maßnahmen sowie bei einer Sterilisation.
Diese Maßnahmen greifen besonders stark in den grundgesetzlich geschützten Freiheitsbereich des Betreuten ein. Die gerichtliche Kontrolle dient als Schutzinstrument, um die Rechte des Betreuten zu wahren und Missbrauch zu verhindern.
Hierzu zählen Maßnahmen, die den Betreuten dauerhaft oder für eine nicht nur kurzzeitige Dauer in seiner Freiheit einschränken, wie etwa das Anbringen von Bettgittern, die Fixierung im Rollstuhl oder der Einsatz von Medikamenten zur Ruhigstellung.
Nein, nur solche Behandlungen, die mit einer begründeten Gefahr verbunden sind, bei der der Betreute aufgrund seiner Erkrankung die Notwendigkeit nicht überblicken oder seinen Willen nicht nach dieser Einsicht bestimmen kann.
Dr. Jens-Peter VoßMartin BeckerDr. Rochus Schmitz

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