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Aufgabenbereich Aufenthaltsbestimmung: Checkliste
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Was ist zu beachten?
- Kontakte (Gespräche und Information) mit Personen aus dem sozialem Umfeld (Angehörige, Freunde, Nachbarn) herstellen.
- Ist die Wohnsituation zufriedenstellend?
- Entspricht die Wohnsituation den Bedürfnissen?
- Ist eine Änderung des Aufenthalts (Heim, Altenheim u.ä.) notwendig?
- Können ambulante Dienste genutzt werden?
Bei notwendiger Unterbringung
- Ggf. erforderlichen Aufgabenbereich beim Betreuungsgericht beantragen (Neufälle, Übergangsregelung beachten)
- Bei offener Unterbringung sicherstellen, dass der Betreute sich nicht widersetzt,
- Geeignete Einrichtung finden, deren vertragliche Bedingungen prüfen und Aufnahme beantragen
- Kostenübernahme beim Kostenträger beantragen
- Ggf. Genehmigung zur Wohnungsauflösung beantragen
- Ggf. Wohnung kündigen
- Ggf. Betreuten ummelden
- Neue Anschrift an Kontaktpersonen mitteilen, evtl. Postnachsendeantrag stellen
- Erforderliche Kontakte insbesondere ärztliche Betreuung am neuen Aufenthaltsort her- und sicherstellen
Die betreuungsgerichtliche Genehmigung ist erforderlich bei:
- Aufenthaltswechsel gegen den Willen des Betreuten
- Unterbringungsähnlichen Maßnahmen
- Geschlossener Unterbringung
- Haushaltsauflösung
- Kündigung / Aufgabe des Wohnraums
Bei Neufällen (Übergangsregelung für Altfälle bis 01.01.2028):
- Aufenthaltsänderung ins Ausland
- Veranlassung einer Unterbringung
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Natalie Reil, Landshut
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