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§ 1591 Mutterschaft

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.

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Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard