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§ 91 Gebührenfreie Tätigkeit des Vormundschaftsgerichts
Kostenordnung
Für die Tätigkeit des Vormundschaftsgerichts werden nur die in §§ 92 bis 98 bestimmten Gebühren erhoben; im übrigen ist die Tätigkeit des Vormundschaftsgerichts gebührenfrei.
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Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain
Verifizierter Mandant