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§ 35 Sachliche Zuständigkeit

Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)

Für die dem Vormundschaftsgericht obliegenden Verrichtungen sind die Amtsgerichte zuständig.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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