- Betreuungsrecht
- Gesetze
- FamFG a.F.
§ 316 Verfahrensfähigkeit
Familienverfahrensgesetz a.F. (Auszüge) (FamFG a.F.)
In Unterbringungssachen ist der Betroffene ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig.
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