Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 402.921 Anfragen

Nachschulung jetzt auch in Baden-Württemberg

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes vom 13.12.2001 (GesBl. für Bad.-Württ. 2001, 682) wird ab 01.01.2002 in dem neu eingefügten § 5 BetGes die Nachqualifizierung von Berufsbetreuern geregelt. Wesentlicher Inhalt der Vorschrift:

Einer abgeschlossenen Hochschulausbildung im Sinne von § 1 Abs.1 Satz 2 Nr. 3 BVormVG steht der Nachweis besonderer Kenntnisse in den in der Vorschrift im einzelnen aufgelisteten betreuungsrelevanten Sachbereichen gleich.

Die Zulassung zu der Prüfung setzt voraus, dass der Bewerber

  • Mindestens 5 Jahre lang als Berufsbetreuer tätig war,
  • Mindestens 2 Jahre dieses Zeitraums vor dem 01.01.1999 liegen,
  • Mindestens 350 Stunden an einer Weiterbildung an den in der Vorschrift genannten Sachbereichen teilgenommen hat.
Weiterbildung und Prüfung werden von Fachhochschulen in Baden-Württemberg durchgeführt. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. Sie muss bis spätestens zum 31.03.2003 abgelegt worden sein. Vergleichbare Prüfungen in anderen Bundesländern werden anerkannt.

Veröffentlicht: 19.12.2001

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant