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Patientenverfügung

Betreuungsrecht

Die Patientenverfügung legt im Voraus fest, ob und wie der Verfügende später ärztlich behandelt werden will, wenn er seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Patientenverfügungen sind freiwillig. Niemand kann zur Errichtung verpflichtet werden. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.


(...)


Patientenverfügung

Für den Fall, dass ich (...) (...) ,  geboren am  (...) wohnhaft in  (...)   (...) meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, verfüge ich gegenüber jedem, der Entscheidungen über meine Person zu treffen hat, folgendes:

1. …


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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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