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Die Patientenverfügung legt im Voraus fest, ob und wie der Verfügende später ärztlich behandelt werden will, wenn er seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Patientenverfügungen sind freiwillig. Niemand kann zur Errichtung verpflichtet werden. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.
Patientenverfügung
I
Ich versichere, dass ich im Falle eines unheilbaren Leidens nicht mit „künstlichen Mitteln“ am Leben erhalten werden will. Ich gebe diese Erklärung nach sorgfältiger Überlegung für den Fall ab, dass ich über meine Zukunft nicht mehr selbst entscheiden kann.
II
Sofern keine vernünftige Aussicht auf Gesundung von schwerer körperlicher oder geistiger Krankheit oder von einer Schädigung besteht, von der angenommen werden muss, dass sie mir schweres Leiden verursacht oder mir bewusstes Existieren unmöglich macht, fordere ich, dass man mich sterben lässt und nicht durch künstliche Mittel am Leben erhält.
III
Ich fordere weiter, dass ich die notwendige Menge an Medikamenten bekomme, die erforderlich ist, um mich von Schmerzen und großer Belastung zu befreien, auch wenn dadurch der Eintritt des Todes früher herbei geführt wird.
Datum und Unterschrift
Die Beglaubigung durch einen Notar ist aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich. Mit der Akzeptanz rein privatschriftlicher Vollmachten gibt es aber immer wieder Schwierigkeiten, vor allem bei Banken. Grundstücksgeschäfte sind nur mit notariell beurkundeten Vollmachten möglich.
Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen.
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