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Erfolgreiche Klage auf Feststellung eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots hinsichtlich Irak

Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Für ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot kommt es auf die an sich im Zielstaat vorhandenen und grundsätzlich zugänglichen Behandlungsmöglichkeiten dann nicht an, wenn diese - wegen der insbes. bei Vorliegen einer PTBS bzw. schwergradigen depressiven Episode - im Herkunftsland wegen zu erwartenden Retraumatisierung auf Grund der Konfrontation mit den Ursachen des Traumas für den Betroffenen nicht erfolgversprechend sind.


VG Augsburg, 26.02.2024 - Az: Au 9 K 23.31087

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