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Asylantrag eines Kubaners: Erfolglose Klage auf Schutzgewährung
Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Asylantragstellung in der Bundesrepublik Deutschland zieht als solche nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine politische Verfolgung unverfolgt und legal aus Kuba eingereister kubanischer Staatsangehöriger nach sich.
Kubanische Staatsangehörige können innerhalb von 24 Monaten rechtlich und tatsächlich ohne die Einholung einer Rückkehrberechtigung zurückkehren. Danach ist von einem Verlust der Rückkehrberechtigung auszugehen. Dies stellt aber keine Verfolgungsmaßnahme iSv § 3 AsylG dar; der Verlust der Rückkehrberechtigung knüpft nämlich an den Ablauf der Rückkehrfrist und nicht an die in § 3 Abs. 1 AsylG genannten Merkmale an.
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