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Abschiebungshaft: Form des Haftantrages und die Anforderungen an die Fluchtgefahr

Ausländerrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

§ 417 FamFG schreibt für Haftanträge keine bestimmte Form vor. Auch kann aus dem erforderlichen Inhalt des Haftantrags, § 417 Abs. 2 FamFG, im Zusammenhang mit § 23 Abs. 1 FamFG keine „faktische Beschränkung in Richtung Schriftlichkeit“ hergeleitet werden.

Ein Antrag iSd § 417 FamFG kann vielmehr auch telefonisch gestellt werden, wenn sich aus anderen Umständen keine Zweifel an der Identität des Urhebers und dessen ernsthaften Willen ergibt, den Antrag in den Rechtsverkehr zu bringen.

Gem § 432 FamFG hat das Gericht von der Anordnung der Freiheitsentziehung und deren Verlängerung einen Angehörigen des Betroffenen oder eine Person seines Vertrauens unverzüglich zu benachrichtigen. Hiermit wird der inhaltsgleiche Art. 104 Abs. 4 GG einfachgesetzlich umgesetzt.

Ein Verzicht auf die Benachrichtigungspflicht ist, jedenfalls wenn die Abwägung ergibt, dass das öffentliche Interesse an einer Benachrichtigung gegenüber dem ebenfalls grundrechtlich über das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG) gesicherten Interesse des Betroffenen, keine Person informieren zu wollen, zurücktritt.


LG Traunstein, 18.12.2023 - Az: 4 T 2190/23


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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