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Au-Pair Visum und Aufenthaltstitel: Was ist zu beachten?

Ausländerrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ein Au-Pair-Visum ermöglicht jungen Erwachsenen aus dem Ausland die Möglichkeit, als Au-Pair in einem anderen Land zu arbeiten und zu leben.

Dieses Visum richtet sich an Personen, die sich für einen bestimmten Zeitraum um Kinder kümmern und im Gegenzug Unterkunft, Verpflegung und Geld erhalten möchten.

Um ein Au-Pair-Visum zu erhalten, müssen Bewerber bestimmte Kriterien erfüllen, darunter ein Mindestalter (oft zwischen 18 und 30 Jahren), Nachweise über ihre Erfahrung in der Kinderbetreuung und ihre Sprachkenntnisse. Zusätzlich müssen sie oft ein Gesundheitszeugnis vorlegen und eine Vereinbarung mit einer Gastfamilie nachweisen.

Nach erfolgreicher Beantragung und Erteilung des Au-Pair-Visums erhalten die Bewerber einen Aufenthaltstitel, der es ihnen ermöglicht, für die Dauer ihres Au-Pair-Aufenthalts legal im Gastland zu leben und zu arbeiten. Dieser Aufenthaltstitel ist in der Regel zeitlich begrenzt und kann je nach Land unterschiedliche Bedingungen und Einschränkungen aufweisen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Aufenthaltstitel ausschließlich für den vorgesehenen Zweck des Au-Pair-Programms gilt und nicht zur Ausübung anderer Tätigkeiten berechtigt. Verstöße gegen die Auflagen des Aufenthaltstitels können zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich einer möglichen Ausweisung aus dem Gastland.

Außerdem sollten Au-Pairs sich bewusst sein, dass die rechtlichen Bestimmungen bezüglich des Aufenthalts und der Arbeit als Au-Pair von Land zu Land variieren können. Daher ist es ratsam, sich vor der Einreise über die geltenden Vorschriften und Pflichten zu informieren, um mögliche Missverständnisse oder Probleme zu vermeiden.

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Stand: (letzte Änderung: 28.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Bewerber müssen in der Regel zwischen 18 und 30 Jahre alt sein, Erfahrungen in der Kinderbetreuung sowie Sprachkenntnisse nachweisen. Zudem sind oft ein Gesundheitszeugnis und eine feste Vereinbarung mit einer Gastfamilie erforderlich.
Nein, der Aufenthaltstitel ist zweckgebunden. Er berechtigt ausschließlich zur Tätigkeit als Au-Pair im Rahmen des Programms. Die Ausübung anderer Tätigkeiten ist nicht gestattet.
Verstöße gegen die Bedingungen des Aufenthaltstitels können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die bis hin zu einer Ausweisung aus dem Gastland reichen können.
Im Rahmen des Au-Pair-Verhältnisses erhalten die jungen Erwachsenen für die Betreuung der Kinder im Gegenzug freie Unterkunft, Verpflegung sowie ein vereinbartes Geld (Taschengeld).
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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