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Schnellere Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt

Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Bundesrat entscheidet am 20. Dezember 2024, ob er einen Gesetzentwurf zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt beim Deutschen Bundestag einbringt.

Arbeitserlaubnis nach drei Monaten

Der Gesetzentwurf geht auf eine Initiative des Freistaates Bayern zurück und sieht Änderungen im Asylgesetz vor. Bayern schlägt vor, dass grundsätzlich jedem Ausländer während eines laufenden Asylverfahrens nach drei Monaten die Aufnahme einer Arbeit erlaubt werden kann, unabhängig von der Art der Unterbringung. Bisher gilt dies nur für Asylbewerber, die nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen. Ausländern, die verpflichtet sind, in einer solchen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, kann derzeit frühestens nach sechs Monaten die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet werden.

Ressourcen von Ländern und Kommunen ausgeschöpft

Deutschland sei durch die unkontrollierte Zuwanderung bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten in allen Bereichen an seiner Belastungsgrenze angelangt, heißt es in der Begründung des Freistaats Bayern. Die finanziellen Ressourcen von Ländern und Kommunen seien nahezu vollständig ausgeschöpft. Um einen weiteren Anstieg der finanziellen Belastungen durch Asylbewerberleistungen zu vermeiden, sei es neben anderen Maßnahmen notwendig, arbeitsfähigen Asylbewerbern möglichst frühzeitig den Zugang zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen zu ermöglichen. Die Bevölkerung erwarte im Übrigen auch, dass diejenigen, die ein Asylverfahren durchlaufen und Solidarität erfahren, arbeiten.

Veröffentlicht: 12.12.2024

Quelle: BundesratKOMPAKT

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