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Familiennachzug zu einem in Deutschland lebenden Ausländer unter Umgehung des Visumverfahrens

Ausländerrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bezüglich § 30 Abs. 1 AufenthG scheidet ein Anspruch auf Verfahrensduldung schon deswegen aus, weil ein etwaiger Titelerteilungsanspruch nicht von einem noch bestehenden Aufenthalt im Bundesgebiet abhängig ist und damit durch eine etwaige Abschiebung nicht im obigen Sinne rechtsvernichtend in die Rechte des Ausländers eingegriffen wird.

Ein auf Familienzusammenführung gestützter Aufenthaltsanspruch setzt nach Art. 5 Abs. 3 Familienzusammenführungs-RL und Art. 13 Familienzusammenführungs-RL voraus, dass der Antrag auf Familienzusammenführung vor der Einreise in den Aufnahmestaat gestellt und geprüft wird.


VGH Bayern, 25.10.2022 - Az: 19 CE 22.1816


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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Natalie Reil, Landshut