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Familiennachzug zu einem in Deutschland lebenden Ausländer unter Umgehung des Visumverfahrens

Ausländerrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bezüglich § 30 Abs. 1 AufenthG scheidet ein Anspruch auf Verfahrensduldung schon deswegen aus, weil ein etwaiger Titelerteilungsanspruch nicht von einem noch bestehenden Aufenthalt im Bundesgebiet abhängig ist und damit durch eine etwaige Abschiebung nicht im obigen Sinne rechtsvernichtend in die Rechte des Ausländers eingegriffen wird.

Ein auf Familienzusammenführung gestützter Aufenthaltsanspruch setzt nach Art. 5 Abs. 3 Familienzusammenführungs-RL und Art. 13 Familienzusammenführungs-RL voraus, dass der Antrag auf Familienzusammenführung vor der Einreise in den Aufnahmestaat gestellt und geprüft wird.


VGH Bayern, 25.10.2022 - Az: 19 CE 22.1816


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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Jens Kotzur, Neuburg
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
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