Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.111 Anfragen

Keine Extra-Homepage für den Betriebsrat

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Betriebsrat eines Unternehmens hat keinen Anspruch auf eine eigene Homepage im Internet, da es nicht zu den Aufgaben des Betriebsrates gehört, ohne Veranlassung durch den Arbeitgeber die Öffentlichkeit über betriebsinterne Vorgänge via Internet zu informieren.
Betreibt das Unternehmen jedoch ein Intranet, dann ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, der Arbeitnehmervertretung eine eigene Homepage zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die elektronische Kommunikation der Mitarbeiter zum betrieblichen Alltag zählt. In einem solchen Fall darf der Betriebsrat von dieser Kommunikationsschiene nicht ausgeschlossen werden.


ArbG Paderborn - Az: 1 BV 35/97

Patrizia KleinAlexandra KlimatosDr. Rochus Schmitz

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern