Der Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber dem Arbeitgeber ist dann entbehrlich, wenn die Schwerbehinderung offenkundig ist. Dabei muss jedoch nicht nur das Vorliegen einer oder mehrerer Beeinträchtigungen offenkundig sein, sondern auch, dass der Grad der Behinderung auf wenigstens 50 in einem Feststellungsverfahren festgesetzt würde (Anschluss an BAG, 13.10.2011 - Az: 8 AZR 608/10).
LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2017 - Az: 5 Sa 361/16
ECLI:DE:LAGRLP:2017:0112.5SA361.16.0A
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