Sofern einem Arbeitgeber nicht bekannt ist, dass ein Arbeitnehmer schwerbehindert ist oder aber einen Neuantrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung gestellt hat,
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LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2010 - Az: 1 Sa 403e/09
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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