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Schwerbehinderung muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern einem Arbeitgeber nicht bekannt ist, dass ein Arbeitnehmer schwerbehindert ist oder aber einen Neuantrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung gestellt hat,

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LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2010 - Az: 1 Sa 403e/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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