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Nicht offensichtlich ungeeigneten Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen ...

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch dann, wenn sich ein öffentlicher Arbeitgeber aufgrund der Bewerbungsunterlagen schon die Meinung gebildet hat, dass ein schwerbehinderter Bewerber nicht mehr in die nähere Auswahl kommt, ist der Bewerber nach dem Gesetzesziel einzuladen.

Die fachliche Eignung des Bewerbers fehlt nicht schon dann, wenn gute EDV-Kenntnisse erforderlich sind und der Bewerber im Abschlusszeugnis diesbezüglich lediglich mit "befriedigend" bewertet wurde.

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Martin BeckerDr. Rochus SchmitzDr. Jens-Peter Voß

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