Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.611 Anfragen

Erholungsurlaub nicht genommen - Beamte gehen leer aus

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Konnte ein Beamter seinen Urlaub krankheitsbedingt nicht nehmen, so besteht kein Anspruch auf finanzielle Abgeltung. Das Beamtenrecht sieht keine Abfindung für nicht genommenen Erholungsurlaub vor. Es ergibt sich auch kein Anspruch aus europarechtlichen Regelungen. Beamte haben im Gegensatz zu Arbeitnehmern während der gesamten Zeit ihrer Erkrankung Anspruch auf Fortzahlung der vollen Bezüge. Deshalb ist die Unmöglichkeit, Erholungsurlaub zu nehmen, für den Beamten mit keinem finanziellen Nachteil verbunden, der ausgeglichen werden muss.


OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2010 - Az: 2 A 11321/09.OVG

Theresia DonathPatrizia KleinHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant