Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.372 Anfragen

Beurteilungsspielraum bei Personalentscheidungen im öffentlichen Dienst

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Personalauswahl im öffentlichen Dienst ist anhand der in Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu treffen. Personalentscheidungen gehören zum Kernbereich der Exekutive. Der öffentliche Arbeitgeber hat einen Beurteilungsspielraum, der nur beschränkt gerichtlicher Kontrolle unterliegt. Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe der Gerichte, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen. Es ist nicht zu beanstanden, wenn er die dienstliche Beurteilung des in einem höheren Amt tätigen Bewerbers mit der Beurteilung eines in einem niedrigeren Amt tätigen Bewerbers für gleichwertig hält, obwohl sie eine Notenstufe niedriger ist. Er kann jedenfalls bei dieser Sachlage auf das Ergebnis eines Vorstellungsgespräches abstellen. Bei der gerichtlichen Überprüfung ist der Zeitpunkt der Auswahlentscheidung maßgeblich.
Aus diesem Grunde war eine Klägerin aus der Landesversorgungsverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts erfolglos, die sich gegen die geplante Übertragung einer Stelle als Controller an ihren Mitbewerber wandte. Sie war als Angestellte der Vergütungsgruppe IVa BAT um eine Notenstufe besser beurteilt worden als ihr mit Besoldungsgruppe A 12 vergüteter Konkurrent. Im Vorstellungsgespräch wurde dieser besser beurteilt. In der Vorinstanz war die Klägerin erfolgreich.


BAG - Az: 9 AZR 537/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.272 Bewertungen)

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant