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Zeugnis mit lachendem Smiley?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall störte sich der Arbeitnehmer an erhaltenen Arbeitszeugnis, weil dieses ungewöhnlich unterzeichnet war:

Der Arbeitgeber hatte zwar mit seiner Unterschrift unterzeichnet, jedoch in dem ersten Buchstaben des Namens G. zwei Punkte und einen nach unten gezogener Haken gesetzt. Nach Ansicht des Arbeitnehmers entstehe bei näherem Lesen und Bewerten der Eindruck, es handele sich um einen Smiley mit negativen Gesichtszügen. Zudem entspreche die Unterschrift nicht der typischen Unterschrift des Arbeitgebers, die keinen Smiley enthalte.

Der Arbeitgeber wand ein, es handele sich um eine Unterschrift, die im ersten Buchstaben einen lachenden Smiley enthalte.

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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