Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.475 Anfragen

Arbeitszeugnis: Ist „gut“ Durchschnitt?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Will der Arbeitnehmer anstelle des unter Verwendung der sogenannten Notenskala als „befriedigend“ erteilten Zeugnisses eine „gute“ Gesamtbewertung erreichen, so obliegt es im Rechtsstreit dem Arbeitgeber diejenigen Tatsachen beizubringen, die dem entgegen stehen (sollen).

Angesichts aktueller empirischer Erkenntnisse, wonach mittlerweile in 86,6 v.H. der erteilten Arbeitszeugnisse „gute“ oder bessere Leistungen bescheinigt werden, kann dem Arbeitnehmer nicht länger der Nachweis dafür auferlegt werden, er sei in die Gruppe der schwächsten 13,4 v.H. aller Beschäftigten zu Unrecht eingereiht worden.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Im vorliegenden Fall ging es um ein Arbeitszeugnis das einer Arztpraxismitarbeiterin ausgestellt wurde. Dieses beinhaltete die Note befriedigend („zur vollen Zufriedenheit“).

Die Arbeitnehmerin war damit nicht einverstanden und verlangte eine gute Beurteilung mit dem Zusatz „stets zur vollen Zufriedenheit“.


ArbG Berlin, 26.10.2012 - Az: 28 Ca 18230/11

ECLI:DE:ARBGBE:2012:1026.28CA18230.11.0A

Nachfolgend: LAG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - Az: 18 Sa 2133/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant
Vielen Dank für die schnelle und wirklich sehr gut erklärte, hilfreiche Antwort.
Verifizierter Mandant