Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.111 Anfragen

Schlussformel im Arbeitszeugnis ist Pflicht!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Aufnahme der vollständigen Schlussformel (Dank, Bedauern, Wünsche) in das Arbeitszeugnis. Dies gilt jedenfalls bei sehr guter bis guter Leistungs- und Verhaltensbewertung.

Die Verwendung von Schlussformeln ist heute überwiegend üblich; zumindest verschließt sich kein vernünftiger Arbeitgeber heute einem derartigen ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Hont Péter HetényiAlexandra KlimatosTheresia Donath

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant