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Alkoholsucht auch bei „Trockenheit“ offenbarungspflichtig?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein Alkoholiker trocken, so muß er seine Sucht bei Einstellung einem neuen Arbeitgeber nicht offenbaren. Nur, wenn der Alkoholiker später wieder anfängt zu trinken, sind Fragen dazu wahrheitsgemäß zu beantworten.


ArbG Hannover - Az: 10 Ca 622/03

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