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Privat gesurft – Kündigung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend hatte der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit in erheblichen Umfang pornografisches Material aus dem Internet geladen und mit dem betriebseigenen Computer eine Webseite mit sexuellen Inhalten erstellt.

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ArbG Hannover, 01.12.2000 - Az: 1 Ca 504/00 B


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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