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Privat gesurft – Kündigung?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend hatte der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit in erheblichen Umfang pornografisches Material aus dem Internet geladen und mit dem betriebseigenen Computer eine Webseite mit sexuellen Inhalten erstellt.

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Martin BeckerTheresia DonathDr. Rochus Schmitz

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