Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.763 Anfragen

Keine mittelbare Anlastung einer Unterschlagung im Arbeitszeugnis!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Arbeitgeber kurze Zeit vor Ausscheiden eines Arbeitnehmers ein Zwischenzeugnis erteilt, so ist er an die in dem Zwischenzeugnis enthaltene Bewertung von Führung und Leistung des Mitarbeiters gebunden, es sei denn, es sind inzwischen Tatsachen bekannt geworden, die eine Abänderung verlangen.

Es ist nicht zulässig, im Arbeitszeugnis hinsichtlich der Zuverlässigkeit eines ehemaligen Mitarbeiters durch einen Hinweis auf Kassenfehlbestände mittelbar den Verdacht zu äußern, der Arbeitnehmer habe diese Gelder unterschlagen, sofern die Tat nicht eindeutig nachgewiesen wurde.

Das gilt insbesondere, wenn die Kassenführung nicht einmal im Zwischenzeugnis erwähnt worden war, sie also einen nicht nennenswerten Zeitanteil der Tätigkeit der Angestellten ausmachte.


LAG Schleswig-Holstein, 23.10.2007 - Az: 2 Sa 213/07

ECLI:DE:LARBGSH:2007:1023.2SA213.07.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler