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Ermittlungsverfahren kommt nicht ins Zeugnis!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist nicht zulässig, im Arbeitszeugnis zu erwähnen, daß gegen den Arbeitnehmer ein Ermittlungsverfahren läuft. Dies gilt auch dann, wenn die Kündigung

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LAG Düsseldorf - Az: 3 Sa 359/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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