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Im Zeugnis nur die fachliche Qualität betonen?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

In einem Arbeitszeugnis darf nicht lediglich die fachliche Qualität hervorgehoben werden, sofern durch Weglassen weiterer Aspekte der Eindruck von Schwächen entstehen kann.
Gleichwohl müssen nur signifikante Tätigkeiten in das Zeugnis aufgenommen werden, so das Gericht.


LAG Rheinland-Pfalz - Az: 6 Sa 954/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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