Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.222 Anfragen

Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Kappung von Arbeitszeiten

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es ist zulässig, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber im Rahmen einer Betriebsvereinbarung zum Thema Gleitzeit und Arbeitszeit vereinbaren, dass bei einer geleisteten werktäglichen Arbeitszeit, die über 10 Stunden hinausgeht, diese gekappt und nicht dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben wird.

Konkret hatten die Parteien vereinbart, dass die Beschäftigten die Lage ihrer Arbeitszeit tagtäglich durch Gleitzeit selbst bestimmen dürften, eine werktägliche Arbeitszeit von 10 h jedoch nicht überschritten werden sollte. Protokollarisch wurde festgehalten, dass Überstunden ab dieser Grenze zwar erfasst werden sollten, jedoch nicht mehr als Gleitzeit gutgeschrieben, sondern gekappt werden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant