Es darf keine Sperrzeit verhängt werden, wenn der Betroffene unrechtmäßig abgemahnt wurde und deshalb dann eine Kündigung erhalten hat. Mit der Entscheidung wurde eine dreimonatige Absenkung des ALG-II, die das Jobcenter verhängt hatte, einkassiert. Das Jobcenter hatte die Ansicht vertreten, der Betroffene habe Anlass zur Kündigung gegeben, weil er arbeitvertraglich verpflichtet war, sich bei Erkrankung am gleichen Tag telefonisch beim Arbeitgeber krank
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SG Stuttgart, 28.06.2011 - Az: S 3 AS 5232/08
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