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Wenn der Arbeitgeber rechtswidrig abgemahnt hat, droht keine Sperrzeit!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Es darf keine Sperrzeit verhängt werden, wenn der Betroffene unrechtmäßig abgemahnt wurde und deshalb dann eine Kündigung erhalten hat. Mit der Entscheidung wurde eine dreimonatige Absenkung des ALG-II, die das Jobcenter verhängt hatte, einkassiert. Das Jobcenter hatte die Ansicht vertreten, der Betroffene habe Anlass zur Kündigung gegeben, weil er arbeitvertraglich verpflichtet war, sich bei Erkrankung am gleichen Tag telefonisch beim Arbeitgeber krank

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Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...

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RJanson, Rodenbach