Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.079 Anfragen

Jubiläumszuwendung und betriebliche Übung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde arbeitgeberseitig über zehn Jahre an alle Mitarbeiter nach zehnjähriger Betriebszugehörigkeit vorbehaltlos eine Jubiläumszuwendung in derselben Höhe gezahlt, so begründet dies eine betriebliche Übung. Ohne weiteres kann ein solcher Anspruch nicht dadurch untergehen, dass der Arbeitgeber die Übung einstellt und der Arbeitnehmer dazu schweigt. Dies gilt selbst dann, wenn es sich um einmalige Leistungen handelt und der Anspruchsteller selbst noch nie in den Genuss der Leistung gekommen ist. Sofern der Arbeitgeber generell die Höhe der Zahlung ab einem bestimmten Jahr verringert und ein Arbeitnehmer, der sein zehnjähriges Betriebsjubiläum in demselben Jahr begeht, die Zahlung in der vorherigen Höhe verlangt, hindert dies das Entstehen einer gegenläufigen betrieblichen Übung.


BAG, 28.05.2008 - Az: 10 AZR 274/07

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.079 Beratungsanfragen

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.

Verifizierter Mandant

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller

Verifizierter Mandant