Die Rückzahlungsklausel in einem formularmäßigen 
Arbeitsvertrag, nach der eine 
Weihnachtsgratifikation zurückgefordert werden kann, soweit es zu einem "Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bis zum 31.03. des Folgejahres" kommt, benachteiligt den 
Arbeitnehmer unangemessen i.S.d. § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn sie auch in Fällen greift, in denen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den Verantwortungsbereich des 
Arbeitgebers fällt.
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