Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.325 Anfragen

Fristlose Kündigung wegen falscher eidesstattlicher Versicherung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen der Abgabe einer inhaltlich unrichtigen eidesstattlichen Versicherung setzt voraus, dass der Erklärende die Unrichtigkeit seiner Angaben zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt. Bloße Fahrlässigkeit oder eine missverständliche Formulierung genügen hierfür nicht. Selbst bei objektiv unzutreffenden, aber nicht vorsätzlich falschen Angaben ist regelmäßig zunächst eine Abmahnung erforderlich, bevor eine fristlose Kündigung in Betracht kommt.

Ist eine Kündigung wegen einer eidesstattlichen Versicherung möglich?

Eine außerordentliche fristlose Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB setzt einen wichtigen Grund voraus, der es dem Kündigenden unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Die Abgabe einer inhaltlich falschen eidesstattlichen Versicherung durch den Arbeitnehmer kann einen solchen wichtigen Grund darstellen (vgl. BAG, 31.07.2014 - Az: 2 AZR 434/13). Dies gilt unabhängig davon, ob das Verhalten zugleich strafbar ist, da bereits die erhebliche Verletzung der Nebenpflicht zur Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers ausreicht. Entsprechendes gilt, wenn der Arbeitnehmer in einem Gerichtsverfahren gegenüber dem Arbeitgeber leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellt, deren Unhaltbarkeit auf der Hand liegt (vgl. BAG, 31.07.2014 - Az: 2 AZR 434/13).

Im zu entscheidenden Fall hatte ein seit knapp 30 Jahren beschäftigter Pflegedienstleiter im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, wonach er weder tatsächlich noch rechtlich Einfluss auf die Zahl der eingesetzten Arbeitnehmer einer Fremdfirma habe. Der Arbeitgeber sah hierin eine bewusst falsche Erklärung, da der Kläger nach seiner Auffassung den Personalbedarf an Servicekräften einer Drittfirma selbst ermittelt und weitergegeben hatte, und sprach die außerordentliche fristlose Kündigung aus.

Wann ist eine eidesstattliche Versicherung inhaltlich falsch?

Eine Behauptung ist falsch, wenn ihr Inhalt im Hinblick auf den erklärten Gegenstand nicht der Wahrheit entspricht, die Erklärung die objektive Sachlage also unzutreffend wiedergibt (vgl. BAG, 31.07.2014 - Az: 2 AZR 434/13). Maßgeblich ist dabei stets der objektive Erklärungswert der Aussage unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs, in dem sie steht. Einzelne Formulierungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind im Kontext der übrigen Ausführungen sowie des mit der Erklärung verfolgten Verfahrensziels auszulegen. Kommt bei einer Gesamtschau eine andere, nicht unrichtige Deutung der Erklärung ernsthaft in Betracht, so kann nicht ohne weiteres von einer objektiv falschen Tatsachenbehauptung ausgegangen werden.

Für die Beurteilung ist zudem von Bedeutung, welchen Stellenwert die betreffende Äußerung innerhalb der eidesstattlichen Versicherung für den Verfahrensausgang aus Sicht des Erklärenden hatte (vgl. BAG, 31.07.2014 - Az: 2 AZR 434/13). Wird eine Aussage lediglich im Rahmen eines hilfsweise vorgebrachten Nebenarguments gemacht, während das eigentliche Verfahrensziel auf andere, gewichtigere Argumente gestützt wird, spricht dies gegen eine bewusste Verzerrung der Tatsachen zugunsten des Erklärenden.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LAG Hamm, 29.05.2015 - Az: 18 Sa 1663/14

ECLI:DE:LAGHAM:2015:0529.18SA1663.14.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant