Es ist für die Nichtigkeit einer Vergütungsabrede nicht ausreichend, wenn der Wert der Arbeitsleistung den Wert der Gegenleistung (hier Stundenlohn von 5 Euro/Stunde) um mehr als 50 Prozent aber weniger als 100 Prozent übersteigt. In einem solchen Fall bedarf es zusätzlicher Umstände, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitgeber die Notlage des Arbeitnehmers ausgenutzt hat.
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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