5 Euro/Stunde für Rettungsassistenten - Lohnwucher?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Es ist für die Nichtigkeit einer Vergütungsabrede nicht ausreichend, wenn der Wert der Arbeitsleistung den Wert der Gegenleistung (hier Stundenlohn von 5 Euro/Stunde) um mehr als 50 Prozent aber weniger als 100 Prozent übersteigt. In einem solchen Fall bedarf es zusätzlicher Umstände, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitgeber die Notlage des Arbeitnehmers ausgenutzt hat.